Was wird gefördert?
Für die folgenden Aktivitäten Ihrer Kinder können Sie Zuschüsse
beantragen, die Sie nicht zurück bezahlen müssen:
›› Kinder- und Jugendfreizeiten
›› Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen
›› Kurse der VHS
›› Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine
›› Nachhilfeunterricht
›› Klassenfahrten
›› Kita-Fahrten
›› Fahrtkosten für Oberstufenschüler
Die Obergrenze der Zuschsse liegt bei 100 Euro. Im
besonderen Einzelfall kann die Förderung auch darüber
hinaus gehen. Hilfen können einmal pro Jahr und für jedes
Kind alle zwei Jahre beantragt werden.
Wer kann Unterstützung
beantragen?
Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder
volljährige Kinder. Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche
Aufenthaltsort der Kinder in Niedersachsen liegt und dass
sie eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten sind auch
Institutionen, Beratungsstellen, Schulen oder Kindertagesstätten
berechtigt, einen Zuschussantrag zu stellen. Das
spart Zeit und der Verwendungszweck muss nicht zusätzlich
nachgewiesen werden.
Mittel aus dem Sonderfonds „DabeiSein!“ können
Personen erhalten,
›› die einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem
SGB II, dem SGB XII, dem Asybewerberleistungsgesetz,
dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem
Bundeskindergeldgesetz beziehen sowie Personen,
›› deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache,
bei Alleinstehenden oder Haushaltsvorständen als das
4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II.
Informieren Sie sich unter: www.dabeisein-nds.de
› Wissenswertes für Familien
Wie können Zuschüsse
beantragt werden?
Die Unterstützung wird in der Regel über Servicestellen
beantragt z.B:
›› Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbnde
›› Beratungsstellen der Städte und Gemeinden
›› Familien- und Kinderservicebüros
›› regionale Verbünde des Kinderschutzbundes
›› Familienverbünde
Diese können Sie beraten, falls Sie weitere Fragen haben.
Die Antragstellung über die Sekretariate der Schulen oder
ber die Kindertagesstätten ist ebenfalls eine Option.
Diese kann aber nur erfolgen, wenn eine Einrichtung sich
nach Abstimmung mit ihrem Träger hierzu bereit erkälrt
und sich in die Aktionslandkarte eingetragen hat.
Die Liste mit den „Servicestellen DabeiSein!“ finden Sie
unter www.dabeisein-nds.de
Dabei ist es wichtig, dass folgende Unterlagen dem
Antrag beigefügt sind:
›› Kopie des Bescheides ber den Bezug von Sozial-
leistungen oder Einkommensnachweise der letzten
3 Monate
›› Antragsgrund, z.B. Rechnung der Kita, Vereinsbeitrag
(nicht erforderlich, wenn die Zuschsse direkt über die
Institution oder den Verein beantragt werden)
›› Schulbescheinigung bei Kindern ab 16 Jahre
Anträge, bei denen diese Nachweise nicht komplett sind,
können nicht bearbeitet werden und werden an die
Servicestellen „DabeiSein!“ zurück gegeben.
Arbeitslosigkeit oder Notsituationen dürfen nicht dazu
führen, dass Kinder im Alltag benachteiligt, ausgegrenzt
oder in ihren Erfahrungs- und Lernmglichkeiten eingeschränkt
werden. Damit Mädchen und Jungen noch
wirksamer geholfen und ihre bestmögliche Entwicklung
gefördert werden kann, haben wir im September 2008
gemeinsam mit den Kirchen, dem Kinderschutzbund,
den Wohlfahrts- und Familienverbnden, den Kommunen,
den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden
das Niederschsische Bündnis für alle Kinder
gegründet.
Die Landesstiftung „Familie in Not“ wird im Rahmen
des Sonderfonds „DabeiSein!“ Bildungs- und Freizeitmanahmen
für Kinder fördern. Der Stiftung stehen zu
diesem Zweck zusätzlich Mittel zur Verfügung.
Stiftung Familie in Not
Postfach 141
30 001 Hannover
Stiftungsbüro
Telefon: 05 11 / 106-0
Telefax: 05 11 / 106-2611
E-Mail: dabeisein-stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de
im Landkreis Lüneburg für
Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Bildungs- und Teilhabebüro
21337 Lüneburg
Tel.: +494131 26-1730 (P-Z)
E-Mail: but@landkreis.lueneburg.de
Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 11:30 Uhr
Freitag: 8:30 - 11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kreisjugendring Lüneburg e.V.