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Was wird gefördert? Für die folgenden Aktivitäten Ihrer Kinder können Sie Zuschüsse beantragen, die Sie nicht zurück bezahlen müssen: ›› Kinder- und Jugendfreizeiten ›› Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen ›› Kurse der VHS ›› Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine ›› Nachhilfeunterricht ›› Klassenfahrten ›› Kita-Fahrten ›› Fahrtkosten für Oberstufenschüler Die Obergrenze der Zuschsse liegt bei 100 Euro. Im besonderen Einzelfall kann die Förderung auch darüber hinaus gehen. Hilfen können einmal pro Jahr und für jedes Kind alle zwei Jahre beantragt werden. Wer kann Unterstützung beantragen? Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Kinder. Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder in Niedersachsen liegt und dass sie eine allgemeinbildende Schule besuchen. Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten sind auch Institutionen, Beratungsstellen, Schulen oder Kindertagesstätten berechtigt, einen Zuschussantrag zu stellen. Das spart Zeit und der Verwendungszweck muss nicht zusätzlich nachgewiesen werden. Mittel aus dem Sonderfonds „DabeiSein!“ können Personen erhalten, ›› die einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asybewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen sowie Personen, ›› deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache, bei Alleinstehenden oder Haushaltsvorständen als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II. Informieren Sie sich unter: www.dabeisein-nds.de › Wissenswertes für Familien
Wie können Zuschüsse beantragt werden? Die Unterstützung wird in der Regel über Servicestellen beantragt z.B: ›› Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbnde ›› Beratungsstellen der Städte und Gemeinden ›› Familien- und Kinderservicebüros ›› regionale Verbünde des Kinderschutzbundes ›› Familienverbünde Diese können Sie beraten, falls Sie weitere Fragen haben. Die Antragstellung über die Sekretariate der Schulen oder ber die Kindertagesstätten ist ebenfalls eine Option. Diese kann aber nur erfolgen, wenn eine Einrichtung sich nach Abstimmung mit ihrem Träger hierzu bereit erkälrt und sich in die Aktionslandkarte eingetragen hat. Die Liste mit den „Servicestellen DabeiSein!“ finden Sie unter www.dabeisein-nds.de Dabei ist es wichtig, dass folgende Unterlagen dem Antrag beigefügt sind: ›› Kopie des Bescheides ber den Bezug von Sozial- leistungen oder Einkommensnachweise der letzten 3 Monate ›› Antragsgrund, z.B. Rechnung der Kita, Vereinsbeitrag (nicht erforderlich, wenn die Zuschsse direkt über die Institution oder den Verein beantragt werden) ›› Schulbescheinigung bei Kindern ab 16 Jahre Anträge, bei denen diese Nachweise nicht komplett sind, können nicht bearbeitet werden und werden an die Servicestellen „DabeiSein!“ zurück gegeben. Arbeitslosigkeit oder Notsituationen dürfen nicht dazu führen, dass Kinder im Alltag benachteiligt, ausgegrenzt oder in ihren Erfahrungs- und Lernmglichkeiten eingeschränkt werden. Damit Mädchen und Jungen noch wirksamer geholfen und ihre bestmögliche Entwicklung gefördert werden kann, haben wir im September 2008 gemeinsam mit den Kirchen, dem Kinderschutzbund, den Wohlfahrts- und Familienverbnden, den Kommunen, den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden das Niederschsische Bündnis für alle Kinder gegründet. Die Landesstiftung „Familie in Not“ wird im Rahmen des Sonderfonds „DabeiSein!“ Bildungs- und Freizeitmanahmen für Kinder fördern. Der Stiftung stehen zu diesem Zweck zusätzlich Mittel zur Verfügung.
Stiftung Familie in Not Postfach 141 30 001 Hannover
Stiftungsbüro Telefon: 05 11 / 106-0 Telefax: 05 11 / 106-2611 E-Mail: dabeisein-stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de
im Landkreis Lüneburg für Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Bildungs- und Teilhabebüro 21337 Lüneburg Tel.: +494131 26-1730  (P-Z) E-Mail: but@landkreis.lueneburg.de Öffnungszeiten: Montag: 8:30 - 11:30 Uhr Mittwoch: 8:30 - 11:30 Uhr Freitag: 8:30 - 11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld siehe "Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld" Informationsangebote +49 4131 26-1731 (H-O) +49 4131 26-1732 (A-G) Webseite: www.landkreis-lueneburg.de/.........bildungspaket
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