Die Ehrung der ehrenamtlich Tätigen in der aktiven Jugendarbeit findet beim jährlichen Jugendgruppenleitertreffen statt.
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  Kreisjugendring Lüneburg e. V.                                                Satzung   §  1  Name     1.      Die Vereinigung führt den Namen KREISJUGENDRING LÜNEBURG e.V., nachstehend KREISJUGENDRING (KJR) genannt.          Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister wird der Name mit dem Zusatz „eingetragener Verein („e.V.) ergänzt.   2.      Der Kreisjugendring ist ein freiwilliger Zusammenschluss von im Landkreis Lüneburg tätigen und als förderungswürdig, nach § 75          KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) anerkannten Jugendgruppen, -verbänden, -initiativen und Jugendhäuser, -zentren, -clubs, nach          -stehend  Mitglieder genannt.   3.    Der Kreisjugendring bezweckt mit seiner Arbeit die Förderung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis          Lüneburg.         Er vertritt in gegenseitiger Anerkennung und Achtung der Eigenständigkeit aller Mitglieder deren Interessen gegenüber der Öffentlichkeit,         den Vertretungskörperschaften und Behörden.         Darüber hinaus erkundet er die Interessen der Jugend und nimmt dazu Stellung. Der Kreisjugendring ist parteipolitisch und konfessionell          unabhängig.         Ziel der Jugendarbeit ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Grundrechte so zu gestalten und zu verändern, dass die         Interessen, Bedürfnisse und Rechte junger Menschen verwirklicht werden können.       ..........
 Beitrittserklärung                                                                                            Kreisjugendring Lüneburg e.V.   1.Vorsitzender:                   oder: E-mail senden  Ich/ Wir bitte/n um Aufnahme in den Kreisjugendring Lüneburg  e.V.    Name der Organisation:____________________________________________________  ...usw.
   Ehrung von ehrenamtlich Tätigen in der aktiven Jugendarbeit im Landkreis Lüneburg   Das ehrenamtliche Engagement von GruppenleiterInnen und MitarbeiterInnen in den Mitgliedsvereinen, - Verbänden, -Gruppen und      –Treffs im Bereich des Landkreis Lüneburg wird durch den Kreisjugendring Lüneburg e.V. besonders anerkannt und gewürdigt.    Diese Würdigung/Ehrung findet einmal jährlich im Frühjahr mit einem Sachgeschenk und einer Urkunde statt.   Es folgen die Kriterien:
Impressum                                         Kreisjugendring Lüneburg - Landkreis Lüneburg - Niedersachsen - Bundesrepublik Deutschland - Europa - Erde Ausleihvertrag Jugendleiterinfos Ausleihen Satzung
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